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BGH, 27.06.2011 - IX ZA 39/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig verwerfenden Beschluss; Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig verwerfenden Beschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1; ZPO § 567 Abs. 1; ZPO § 574 Abs. 1
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen einen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig verwerfenden Beschluss - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 27.06.2011 - IX ZA 39/11
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff). - BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 27.06.2011 - IX ZA 39/11
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen Berufungsurteile eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in Beschlussform ergehen (BGH, Beschluss vom 16. November 2007 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 27.06.2011 - IX ZA 39/11
Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).